Vertreterwahl 2025

Das eG in unserem Namen verrät es – wie alle PSD Banken ist auch die PSD Bank Braunschweig eG eine eingetragene Genossenschaft. Die Basis jeder Genossenschaft sind ihre Mitglieder, die über ihr Stimmrecht das Geschehen in der Bank beeinflussen können. Unsere Mitglieder sind dabei nicht nur Kunden, sondern auch gleichzeitig Inhaber von Genossenschaftseinlagen und somit Miteigentümer der Bank.

Alle fünf Jahre sind daher alle Mitglieder der PSD Bank Braunschweig eG aufgerufen, ihre Vertreter zu wählen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung, dem wichtigsten Organ unserer Genossenschaft, vertreten.

In 2025 fand die Wahl erstmalig ausschließlich online statt.

Bekanntmachung

des Wahlausschusses der PSD Bank Braunschweig eG

Die Vertreterwahl 2025 wurde am 22.04.2025 erfolgreich beendet. Der Wahlausschuss hat am 23.04.2025 die Wahl der aufgestellten Liste festgestellt. Laut Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der PSD Bank Braunschweig eG, § 10 Bekanntmachung der gewählten Vertreter, ist die Liste mit den Namen und den Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der gewählten Vertreter und der gewählten Ersatzvertreter zur Einsichtnahme für die Mitglieder mindestens zwei Wochen lang in den Geschäftsräumen auszulegen. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen.